Unsere Leistungen

Reinigung von Küchenabluft, Lüftungsanlagen, Deckenreinigung, Klima-Splitgeräte, Brandschutzklappen, Rauch & Wärmeabzugsanlagen und Rolltreppenreinigung

Unser Unternehmen befasst sich seit einigen Jahren mit der Wartung und Reinigung von Raumlufttechnischen-Anlagen, wie zum Beispiel Zuluft, Klima und Abluftanlagen.

Weiterhin können wir durch Zertifikatsschulungen der TÜV-Akademie, Brandschutzklappen sowie Rauch & Wärmeabzugsanlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften prüfen.

Auf dieser Website finden Sie bewusst keine vorher – nachher Bilder, denn wir wollen durch unsere Leistung vor Ort oder bei einem Gespräch überzeugen und nicht anhand von ein paar Bildern.

 

Prüfung von Brandschutzklappen

Brandschutzklappen spielen eine wichtige Rolle im Brandschutz: Im Brandfall unterbrechen sie den Lüftungskanal und verhindern so, dass sich das Feuer ausbreiten kann. Damit sie im Ernstfall ihre Aufgabe sicher erfüllen, müssen die Brandschutzklappen fachgerecht installiert sein und regelmäßig überprüft werden. Denn nur funktionstüchtige Brandschutzklappen können im Ernstfall Feuer und Rauch aufhalten.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A363/86 vom 12.11.1987

Die Praxis zeigt, dass viele Brandschutzklappen nicht einsatzfähig sind, weil Fehler beim Einbau gemacht wurden oder die Wartung nicht erfolgte. Im Jahre 1980 wurde vom VdTÜV eine Mängelstatistik über rund 17.000 im Bundesgebiet geprüfte Brandschutzklappen erstellt. Von den geprüften Brandschutzklappen waren nur ca. 8.300 mängelfrei. Die eigenen Erfahrungen bei der Prüfung von Brandschutzklappen können diese negativen Prüfergebnisse nur bestätigen.

Gesetzlich ist der Betreiber von Lüftungsanlagen verpflichtet, seine Sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Brandschutzklappen jährlich durch ein Fachunternehmen prüfen zu lassen.

Also Sprechen Sie uns an, wir werden die vorgeschriebenen Wartungen bei Ihren Brandschutzklappen durchführen und Ihnen anschließend ein Prüfungsprotokoll mit Mängelliste ausstellen.

Denken Sie daran, z.b. in Bayern ist durch den Artikel 89 der BayBO festgelegt, dass bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtbeachtung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Verursacher mit einer Geldbuße bis zu € 500.000 belegt werden kann.

brandschutzklappe